Donnerstag, 6. September 2007

Amtlicher Wert

Der amtliche Wert (AW)
Der amtliche Wert - Grundlage für Vermögens- und Liegenschaftssteuern
Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert im weiteren zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die nachgetragenen Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden.

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